Bautrocknung, Neubautrocknung

Fachgerechte Bautrocknung und Neubautrocknung vom Fachbetrieb.

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Bautrocknung – Erstmaßnahmen

Egal ob bei Bautrocknung oder einem Rohrbruch. Wir stehen Ihnen schnell und hilfsbereit zur Seite.

Randfugen TrocknungIm akuten Notfall ist allerdings auch Eile geboten, um den Schaden so gering, wie möglich zu halten.

Sollten Sie eine Versicherung haben, die für Schäden durch Wasser aufkommt, obliegen Sie der Schadensminderungspflicht. Um dieser nachzukommen (aber nicht nur dann), sind einige Punkte zu beachten.

Nachdem Sie schnellstmöglich Kontakt zu uns aufgenommen haben.

  • Stellen Sie alle elektrischen Geräte ab, um einen Kurzschluss oder Stromschlag zu vermeiden.
  • Der Hauptwasserhahn ist bei Leitungswasserschäden abzudrehen und die Räume sofort zulüften, um Schimmelpilze zu vermeiden. Keinen Heizlüfter verwenden, da dieser eher die Feuchtigkeit in die Wände drückt.
  • Für die Versicherung Fotos von den betroffenen Stellen oder Bereichen machen.
  • Sollten sich Chemikalien in den Räumen befinden, sollten diese entfernt werden, um größere Schäden an der Umwelt zu vermeiden.
  • Wichtige und durchnässte Dokumente aus den betroffenen Bereichen am besten einfrieren. Durch spezielle Gefriertrocknung können diese meist gerettet werden.

Nach einer Vor-Ort-Beratung besprechen wir gerne mit Ihnen, wie wir Ihnen helfen können, den Schaden zu beheben.

Sparen Sie Zeit und Geld durch die Neubautrocknung

Sehr deutliche Einsparung bei den Heizkosten in den ersten drei Jahren.

Der Volksmund sagt man braucht mindestens zwei Jahre um den Neubau trocken zu wohnen.

Die Bauzeiten werden immer kürzer, und die Häuser und Wohnungen werden immer besser gedämmt.

Für die Verarbeitung jedes Baumaterials (wie Putze und Estriche) wird sehr viel Wasser benötigt, was nach dem Aushärten wieder abgegeben wird und in den Räumlichkeiten verbleibt.

Dieser Prozess kann durch eine Bautrocknung beschleunigt werden, was ebenfalls Zeit und Geld spart und einen gesünderen Lebensraum schafft.

Da weniger Energie benötigt wird, um die Luft in einem trockenen Raum zu erwärmen, sparen Sie sogar in der anfänglichen Heizphase erhebliche Energiekosten.

Die besonderen Vorteile der Neubautrocknung auf einen Blick:

  • schnell und erschwinglich
  • Reduzierung der Kondenswasserbildung
  • Vermeidung von Mängeln und Bauschäden, die durch übermäßige Baufeuchte verursacht werden
  • Verringerung der Wahrscheinlichkeit von Schimmelbildung
  • Gesündere Lebensbedingungen nach dem Einzug in die neue Struktur
  • Reduzierung der „normalen Trocknungszeit“ um bis zu 50%
  • Schnellerer Innenausbau
  • Kürzere Fertigstellungszeit
  • Einhaltung des geplanten Zeitrahmens
  • Signifikante Einsparungen bei den Heizkosten

Trocknungtechnische Einweisung

Das sollten Sie beachten / wissen

  • Die Trocknungsmaßnahme dauert in der Regel ca. 14 – 21 Tage, bei einer Laufzeit von 24 Std./Tag.
  • Die Räume in denen eine Trocknungsmaßnahme durchgeführt wird, sollten generell verschlossen bleiben. Auch hier ist mehrmaliges kurzzeitiges Lüften (15 Min. Stoßlüften) möglich.
  • Die Kondenstrockner sind 1 x täglich vom Mieter / Auftraggeber zu leeren, unsere Mitarbeiter weisen Sie bei Aufbau der Gerätschaften ein. Das Überlaufen der Kondenstrockner ist ausgeschlossen, da sich diese automatisch abschalten, sobald der Behälter voll ist.
  • Bei erhöhten Raumtemperaturen (ca. > 38° C) ist ein mehrmaliges Stoßlüften erforderlich. Ein Dauerlüften ist zu vermeiden. Eine effektive Trocknung wird im Temperaturbereich zwischen 15° C und 25°C erreicht.
  • Die aufgestellten Geräte können aus wichtigen Gründen von Ihnen ein- und ausgeschaltet werden. Jedoch verlängert sich dadurch die Trocknungsdauer. In Ihrem Interesse und zur Schadenminimierung sollten die Geräte dauerhaft in Betrieb sein.
  • Lebensmittel (Weine, Obst, etc.) und Grünpflanzen sollten, wenn möglich vor Beginn der Trocknungsmaßnahme ausgelagert werden, um etwaige Schäden zu vermeiden.
  • Alle Termine zur Trocknung und Sanierung werden mit Ihnen vorab telefonisch vereinbart.
  • Sie erhalten von uns einen Nachweis über den Energieverbrauch der Trocknungsgeräte. Reichen Sie bitte diesen bei Ihren Stromversorger ein, um eine Höhereinstufung der Vorauszahlungen zu vermeiden. Die Mehrkosten des Stromverbrauchs werden z.B. vom Versicherer oder der Hausverwaltung nach Einreichung der Kostenaufstellung und unserer Schlussrechnung erstattet.